Absage der offiziellen Gedenkfeier am Volkstrauertag

Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit Covid-19 und den dadurch verschärften Regelungen kann auch eine Gedenkfeier am diesjährigen Volkstrauertag am Kriegerdenkmal (Tauberbrücke) nicht stattfinden. Dennoch werden im Gedenken und in Anerkennung an die großen Leiden der Vergangenheit Kränze am Kriegerdenkmal und auf den Friedhöfen der Ortsteile niedergelegt.

„Kriegsgräber sind Wegweiser in den Frieden“, so zitiert Bürgermeisterin Anette Schmidt den Friedensnobelpreisträger und Urwaldarzt Albert Schweitzer. Der Volkstrauertag erinnert an dunkelste Zeiten unserer Geschichte, an die beiden Weltkriege und an die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten. Er erinnert an immense Verluste, an ein Leid und ein Grauen, für das es im Grunde keine Worte gibt.
 
Der Volkstrauertag ist deshalb ein Tag stillen Gedenkens, der Trauer und der Nachdenklichkeit. Es ist ein Tag der fragt, was die Toten von damals uns zu sagen haben und was wir heute gegen Krieg und Gewalt tun können. 75 Jahre ist es jetzt her, dass der von den Nazis entfesselte Zweite Weltkrieg zu Ende ging. Ein Krieg war beendet, der Millionen Soldaten und Zivilisten das Leben gekostet hatte, in dem zahllose Kriegsverbrechen begangen worden waren und der überall verwüstete Städte und Landstriche hinterließ.
 

Leider sind auch aus Tauberbischofsheim im Zweiten Weltkrieg Menschen gefallen. Die schrecklichen Geschehnisse damals, an die wir am Volkstrauertag erinnern, haben tief in das Leben der einzelnen Menschen eingegriffen. Junge Menschen wurden viel zu früh aus ihrem Leben gerissen, Familien wurden zerstört, Träume und Hoffnungen vernichtet. Vielleicht haben Sie sich von Groß- und Urgroßeltern erzählen lassen, was sie erlebt haben. Vieles, was man dann erfährt oder in vielen Fernseh-Dokumentationen sieht, ist kaum erträglich und für die nach 1945 Geborenen, kaum vorstellbar. Denn wir sind – zum Glück – in einem ganz anderen Land und unter ganz anderen Verhältnissen aufgewachsen.
 
Wir leben heute in einem seit 75 Jahren friedlichen, freien Land. Unser Land und unsere Rechtsordnung basiert auf dem Grundgesetz und den darin verankerten starken Grundrechten. Diese gilt es zu erhalten. Dazu müssen wir bei den kleinsten Anzeichen ihrer Gefährdung wach sein und sie verteidigen. Auch mit der Wahrung von Gedenktagen, wie dem Volkstrauertag nehmen wir diese Verpflichtung an und nehmen sie ernst.
 

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