
Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen (im Eigentum des Landkreises)
Im Sachgebiet Anlagevermögen, Steuern, Gebühren des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis ist die Verwaltung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, die sich im Eigentum des Landkreises befinden, angesiedelt. Hier werden die Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen vorbereitet und mit den Pächtern geschlossen. Auch die Änderung bzw. Verlängerung der Pachtverträge gehört zum Aufgabengebiet.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Anfragen zur Verpachtung von kreiseigenen landwirtschaftlichen Flächen können formlos beim Amt für Finanzen gestellt werden. Grundsätzlich werden Pachtverträge über mehrere Jahre geschlossen. Wenn keine entgegenstehenden Gründe vorliegen, werden bestehende Pachtverträge nach Ablauf der Pachtdauer verlängert. Das Landratsamt kündigt die Verlängerung schriftlich beim Pächter an.
Änderungen beim Pächter (z. B. bei Betriebsübergabe) müssen dem Landratsamt angezeigt werden.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Kosten
Pachtzins laut Pachtvertrag
Hinweise
Keine.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 7. August 2019 durch das Amt für Finanzen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.