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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen (im Eigentum des Landkreises)

Im Sachgebiet Anlagevermögen, Steuern, Gebühren des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis ist die Verwaltung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, die sich im Eigentum des Landkreises befinden, angesiedelt. Hier werden die Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen vorbereitet und mit den Pächtern geschlossen. Auch die Änderung bzw. Verlängerung der Pachtverträge gehört zum Aufgabengebiet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine.

Verfahrensablauf

Anfragen zur Verpachtung von kreiseigenen landwirtschaftlichen Flächen können formlos beim Amt für Finanzen gestellt werden. Grundsätzlich werden Pachtverträge über mehrere Jahre geschlossen. Wenn keine entgegenstehenden Gründe vorliegen, werden bestehende Pachtverträge nach Ablauf der Pachtdauer verlängert. Das Landratsamt kündigt die Verlängerung schriftlich beim Pächter an.

Änderungen beim Pächter (z. B. bei Betriebsübergabe) müssen dem Landratsamt angezeigt werden.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Pachtzins laut Pachtvertrag

Hinweise

Keine.

Rechtsgrundlage

Neben den Vereinbarungen im Pachtvertrag gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 585 bis 597 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Regelung von Landpachtverträgen.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 7. August 2019 durch das Amt für Finanzen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000