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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Ratenzahlung (Stundung) beantragen

Nicht immer können Gebühren, Bußgelder oder Rechnungen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in einer Summe bezahlt werden. Das kann der Fall sein, wenn sich offene Forderungen ansammeln und nicht beglichen werden können. Wer nicht sofort bezahlen kann, für den gibt es bei Forderungen des Landkreises die Möglichkeit der Ratenzahlung. Hierdurch kann er eine Vollstreckung abwenden und so weitere Kosten vermeiden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Finanzen des Landratsamtes einzureichen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Ratenzahlungsplan.

Fristen

Unterschiedlich

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wie z.B. :
    • Gehaltsabrechnung,
    • Zahlungsbescheide,
    • sowie Kontoauszüge
  • Anzahl der Unterhaltsberechtigten

Kosten

Keine.

Hinweise

Bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung wird die Forderung zwangsweise beigetrieben.
Hierdurch entstehen für Sie weitere Kosten.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 7. August 2019 durch das Amt für Finanzen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000