Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Meldebescheinigung beantragen - Postversand - kostenpflichtig
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung. Eine Meldebescheinigung inkl. Beantragung mit der eID Funktion des neuen Personalausweises ist kostenfrei. Hierbei bekommen Sie die Meldebescheinigung direkt nach Antragstellung digital in Ihrem Postfach von Service-BW zur Verfügung gestellt.Diese Leistung finden Sie unter: Dienstleistungen | Kreisstadt Tauberbischofsheim Meldebescheinigung beantragen
Sie können nach wie vor die Meldebescheinigung beantragen, die Ihnen im Anschluss an Ihre Meldeadresse geschickt wird. Diese Meldebeschienigung ist kostenpflichtig und kostet 7,00€.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Hinweise
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Vertiefende Informationen
Die Meldebescheinigung ohne die Funktion des Personalausweises ist kostenpflichtig. Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung an Ihre Meldeadresse per Post geschickt.
Rechtsgrundlage
§18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Freigabevermerk
Stadt Tauberbischofsheim