
Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Laub- und Nadelwertholz über die Submission Taubertal kaufen und verkaufen - www.submission-taubertal.de
Kommunale und private Waldbesitzer haben die Möglichkeit, ihr Wertholz alljährlich über die im Februar stattfindende Submission zu verkaufen. Käufer registrieren sich über die Submissionsplattform www.submission-taubertal.de und können anschließend ihre Gebote erfassen. Nach der Submissionseröffnung können die zugeschlagenen Lose abgerufen werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Holzverkaufsstelle des Landratsamtes.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Der Waldbesitzer muss Eigentümer von Waldflächen im Main-Tauber-Kreis sein und die Holzverkaufsstelle mit der „Vollmacht zum Holzverkauf“ mit dem Verkauf seines Holzes beauftragen. Kaufinteressenten können Käufer aus Deutschland oder dem EU-Ausland sein. Sie benötigen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Verfahrensablauf
Waldbesitzer lassen das Wertholz durch die örtlich zuständigen Revierleitungen aufnehmen. Das Wertholz wird dann in ein entsprechendes Losverzeichnis eingepflegt und dem Kunden digital zur Verfügung gestellt. Der Waldbesitzer muss bis spätestens Ende Dezember sein Holz abfuhrbereit gelagert und durch die Revierleitungen aufgenommen haben, damit dieses an den jeweiligen Submissionsplatz transportiert werden kann.
Lagerplätze sind:
Kirchnersbrunn (Wertheim),
Nassig,
Wittighausen,
Roggenberg (Bad Mergentheim).
Nach Beendigung der Submission erhält der Waldbesitzer eine Mehrfertigung der Kundenrechnung, mit der er den Zahlungseingang überwachen kann. Die Rückmeldung des Zahlungseingangs muss an die Holzverkaufsstelle erfolgen.
Fristen
Waldbesitzer müssen bis Ende Dezember ihr Wertholz aufbereitet und frei Waldstraße gerückt haben. Die Käuferschaft hat die Möglichkeit, Angebote am Eröffnungstag bis 6:00 Uhr einzupflegen und zu ändern.
Erforderliche Unterlagen
Vom Waldbesitzer muss die „Vollmacht für Tätigkeiten des Holzverkaufes im Privatwald“ (PW 2) vorliegen. Käufer müssen sich auf der Submissionsplattform unter www.submission-taubertal.de registrieren.
Kosten
Für Waldbesitzer gelten die Entgelte der Entgeltverordnung der Holzverkaufsstelle Main-Tauber-Kreis.
Hinweise
Keine.
Rechtsgrundlage
Keine.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 17.03.2025 durch die Holzverkaufsstelle des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.