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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Grundstück im Eigentum des Landkreises - Anfragen zum Verkauf oder Erwerb, Eintragung von Grunddienstbarkeiten

Anfragen zum Verkauf oder Erwerb unbebauter kreiseigener Grundstücke sowie die Eintragung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (z.B. Leitungs- oder Wegerechte) werden im Landratsamt Main-Tauber-Kreis durch das Amt für Finanzen, Sachgebiet Anlagevermögen, Steuern, Gebühren, bearbeitet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine.

Verfahrensablauf

Anfragen zum Erwerb von kreiseigenen Grundstücken bzw. zur Eintragung von beschränkt persönlichen Grunddienstbarkeiten auf kreiseigenen Grundstücken (z.B. Wegerechte oder Leitungsrechte) können formlos unter Angabe der Flurstücksnummer und Gemarkung beim Amt für Finanzen gestellt werden.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Flurstücksnummer und Gemarkung des Grundstücks.

Kosten

Keine.

Hinweise

Keine.

Rechtsgrundlage

Bestimmungen über Grundstückskaufverträge bzw. über Grunddienstbarkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Grundbuchordnung.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 7. August 2019 durch das Amt für Finanzen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000