
Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen in Anspruch nehmen - HIV/STI-Beratung
Sexuell übertragbare Infektionen (STI) sind Infektionskrankheiten, die durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Viele STI verlaufen zunächst ohne Symptome, d.h. die Betroffenen merken nichts, können aber trotzdem andere Personen anstecken.
Gegen sexuell übertragbare Infektionen sind Kondome nach wie vor der beste Schutz. Kondome schützen vor HIV (Human Immunodeficiency Virus) und senken zudem das Risiko einer Ansteckung mit weiteren Geschlechtskrankheiten wie Syphilis, Tripper und Chlamydien. Dasselbe gilt für das Kondom für die Frau. Das Kondom für die Frau hat den Vorteil, dass es von der Frau vor dem Geschlechtsverkehr eingesetzt werden kann.
Ob Sie sich möglicherweise angesteckt haben, kann ein Test im Rahmen eines Beratungsgesprächs klären. In der STI-Sprechstunde bieten wir eine individuelle Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen einschließlich HIV an. Zum Ausschluss einer Infektion ist ein HIV-Test erst sechs Wochen nach einem Risikokontakt sinnvoll, da der Test erst nach dieser Zeit ein zuverlässiges Ergebnis liefern kann. Für die übrigen unten aufgeführten Infektionen sind jeweils andere Mindestabstände zum letzten Risikokontakt einzuhalten. Auch dieses wird im Rahmen des Beratungsgespräches erläutert.
Das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis bietet anonym und gebührenfrei Tests für folgende sexuell übertragbare Infektionen (STI) an:
- HIV
- Chlamydien
- Gonorrhö (Tripper)
- Syphilis (Lues)
- Hepatitis B und C
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
- Testungen werden ausschließlich im Rahmen der Prävention nach einer Terminvereinbarung (online oder telefonisch unter 09341/82-5579) durchgeführt.
- Zur Beratung bezüglich Hepatitis B bringen Sie, wenn möglich, Ihren gelben Impfpass (oder eine anonymisierte Kopie) mit.
- Für die Blutabnahme brauchen Sie nicht nüchtern zu sein.
- Für den Kombinationstest auf Chlamydien und Gonokokken wäre wichtig, dass mindestens 2 Stunden vor Abgabe des Testurins kein Wasser gelassen wurde.
- Ergebnismitteilung erfolgt nach Eingang des Testergebnisses; frühestens nach einer Woche.
Fristen
Für einen Beratungstermin müssen keine Fristen eingehalten werden.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beratung bezüglich Hepatitis B bringen Sie, wenn möglich, Ihren gelben Impfpass (oder eine anonymisierte Kopie) mit.
Kosten
Die Beratung und die Laboruntersuchung sind anonym und kostenfrei.
Hinweise
Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
HIV-Schnelltests werden im Gesundheitsamt nicht angeboten. Diese können Sie als Selbsttests bei Aidshilfen, in Apotheken und Drogerien oder im Internet kaufen. Eine Produktliste zu diesen Tests finden Sie auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/hiv-selbsttests/hiv-selbsttests-inhalt.html
Wichtiger Hinweis:
Die hiesigen Labor-Untersuchungen beziehen sich ausschließlich auf die oben genannten Infektionen. Ein ergänzender Facharztbesuch wird im Falle von Beschwerden hierdurch nicht ersetzt. Testungen werden ausschließlich im Rahmen der Prävention durchgeführt. Bitte wenden Sie sich deshalb bei Beschwerden an Ihren Hausarzt oder ggf. an einen Facharzt für Gynäkologie, Urologie oder Haut- und Geschlechtskrankheiten. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die nötigen Tests.
Beratungszeiten:
Montag von 10:30 -12:30 Uhr
Donnerstag von 15:00- 16:30 Uhr
Terminvergabe zur Beratung und Testung:
online oder telefonisch unter 09341/82-5579
Ergebnismitteilung:
Das Testergebnis liegt in der Regel nach einer Woche vor und wird nach Online-Terminvereinbarung oder telefonischer Terminierung unter 09341/82-5579 mit Ihnen besprochen.
Auf Grund der Anonymität können grundsätzlich keine schriftlichen Bestätigungen über negative Testergebnisse ausgestellt werden. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen bei einem positiven Testergebnis den Laborbefund für die erforderliche Behandlung zur Verfügung stellen.
Vertiefende Informationen
- BIÖG (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit):
Infoportal Zanzu mein Körper in Wort und Bild - Sexuell übertragbare Infektionen (STI) – mehrsprachig, Informationen in über zwölf Sprachen
https://www.zanzu.de/de/infektionen/
LIEBESLEBEN – Initiative zur Förderung sexueller Gesundheit des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
https://www.liebesleben.de/fuer-alle/sexuell-uebertragbare-infektionen/
- Deutsche Aidshilfe
https://www.aidshilfe.de/
- Deutsche STI-Gesellschaft
https://www.dstig.de/
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: STI-Beratungsstellen
https://gesundheitsamt-dachseiten.landbw.de/MainTauberKreis/sti-beratungsstellen
Rechtsgrundlage
Die kostenlose Beratung und Testung auf sexuell übertragbare Infektionen findet in Baden-Württemberg durch die STI-Beratungsstellen der kommunalen Gesundheitsämter bzw. der Landratsämter nach § 19 Abs. 1 IfSG und § 7 Abs. 2 ÖGDG als Pflichtaufgabe statt.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 05.06.2025 durch das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis erstellt.