Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
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Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister folgende Informationen geben:
Die Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist mit Nachweis eines berechtigten Interesses auch möglich.
Voraussetzungen
Die Meldebehörde benötigt Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann.
Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden; es sei denn, die betroffene Person hat hierfür ausdrücklich eingewilligt.
Verfahrensablauf
Die Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn Sie die Gebühr bezahlt haben!
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim.
Hinweis: Die Verwaltungsgebühren sind im Voraus zu bezahlen.
Sie können beispielsweise Ihrer schriftlichen Anfrage einen Verrechnungsscheck beilegen oder die Gebühr im Voraus überweisen. Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro.
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