Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
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Für Ihre berufliche Fortbildung können Sie finanzielle Unterstützung („Aufstiegs-Bafög“) erhalten.
Die Förderung bezieht sich auf
Ausnahmen sind möglich.
Mit Leistungen nach dem AFBG werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten:
Hinweis: Auch Bachelorabsolventinnen oder -absolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsforbildung anstreben und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können eine AFBG-Förderung erhalten.
Eine Altersgrenze besteht nicht.
Förderungshöchstdauer
Für eine Fortbildung:
Die Abschnitte müssen Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durchlaufen.
Wenn Sie Abschnitte abwechselnd in Vollzeit und Teilzeit wahrnehmen, legt die zuständige Behörde die Förderungshöchstdauer und den maximalen Zeitrahmen individuell fest.
Wenn Sie die Fortbildung unterbrechen oder abbrechen, müssen Sie die zuständige Stelle sofort unterrichten. Sonst drohen förderrechtliche Konsequenzen.
Höhe der Leistungen
das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Sie Ihre Hauptwohnung haben
Das Amt für Ausbildungsförderung ist
Voraussetzungen für die Förderung sind:
Die Förderung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die Antragsformulare können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich anfordern. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stehen sie auch zum Download zur Verfügung.
Sie können den Antrag auch online stellen.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Das Land überweist den Zuschuss monatlich auf Ihr Konto. Bei Anspruch auf ein Darlehen erhalten Sie parallel zum Bewilligungsbescheid ein Darlehensangebot (Vertragsentwurf) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Den Darlehensvertrag müssen Sie ausfüllen. Vergessen Sie nicht die Angaben zum Pass beziehungsweise Personalausweis oder legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei. Mit Ihrer Unterschrift unter den Darlehensvertrag nehmen Sie die Konditionen an. Lassen Sie Ihre Unterschrift bei einer Bank bestätigen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist bei der KfW ein, ist der Darlehensvertrag zustande gekommen. Die Frist finden Sie im Bewilligungsbescheid.
Hinweis: Die im Bescheid genannten Darlehensbeträge sind Höchstbeträge. Wenn Sie keine Angaben machen, erhalten Sie den Höchstbetrag. Wünschen Sie einen niedrigeren Betrag, geben Sie diesen bitte an.
Im weiteren Verlauf ist die Kreditanstalt für Sie zuständig (z.B. Abschluss des Vertrags, Ratenzahlung, Rückforderung). Nähere Informationen zu Auszahlung, Zinsen und Rückzahlung erfahren Sie bei der KfW.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Die Förderungen beziehen sich auf Aufstiegsfortbildungen in Deutschland.
Aufstiegsfortbildungen, die ganz oder teilweise im EU-Ausland stattfinden, können ebenfalls gefördert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass diese aufgrund von Kooperationsvereinbarungen durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise Lehrgänge, die außer auf ein deutsches auch auf ein entsprechendes Ausbildungsziel eines anderen EU-Mitgliedstaates vorbereiten.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 14.10.2016 freigegeben.