Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
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Haben Sie im Ausland ein Kind adoptiert? Sollte diese Adoption nur schwache Wirkungen haben, können Sie diese in Deutschland in eine Adoption mit starken Wirkungen umwandeln lassen.
Viele Staaten kennen lediglich die Adoption mit schwacher Wirkung.
Das bedeutet, dass die Rechte und Pflichten des Adoptivkindes zur Herkunftsfamilie nicht vollständig erlöschen. Außerdem erhält das Adoptivkind nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Annehmenden Deutscher oder Deutsche ist.
Sie haben ein Kind im Ausland adoptiert.
Sie müssen einen notariell beurkundeten Antrag auf Umwandlung bei der zuständigen Stelle einreichen. Das Gericht prüft den Antrag und beteiligt während des Verfahrens auch das örtlich zuständige Jugendamt sowie die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts.
Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn
Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes. Außerdem erhält es, wenn es im Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie oder Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau deutsche Staatsangehörige sind.
keine
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: In den meisten Fällen sind ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung notwendig,
Die Höhe der Gerichts- und Notariatsgebühren richtet sich nach dem Einzelfall.
Informationen zu den Adoptionswirkungen einer Auslandsadoption mit Länderliste finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.10.2019 freigegeben.