Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Sachgebiet Ausländerwesen, Staatsangehörigkeitswesen, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Polizeirecht

Beschreibung

Im Main-Tauber-Kreis gibt es drei Ausländerbehörden: die Ausländerämter der beiden Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim, jeweils zuständig für das Stadtgebiet, und das Sachgebiet Ausländerwesen im Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes, zuständig für alle anderen Gemeinden des Landkreises.

Das jeweilige Ausländeramt ist zuständig für alle Ersterteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln der in seinem Zuständigkeitsbereich lebenden Ausländer.

Bei allen beabsichtigten Neueinreisen aus dem Ausland, die zu dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland führen, wie z.B. Ehegattennachzug und Kindernachzug, oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, ist jeweils ein spezifisches Visum über die zuständige deutsche Auslandsvertretung zu beantragen. Dieses Visum bedarf vor Erteilung durch die Botschaft der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde. Zur Erlangung von rein touristischen Besuchsaufenthalten bis zu einer Dauer von drei Monaten genügt zum Erhalt des Visums eine so genannte Verpflichtungserklärung, die vom Ausländeramt nach Prüfung der Bonität des Gastgebers in urkundlicher Form ausgestellt wird und der Auslandsvertretung zur Erteilung des Visums vorgelegt werden muss.

Grundsätzlich besteht gemäß Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz in Deutschland Gewerbefreiheit. Bestimmte Gewerbe bedürfen jedoch einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung oder der Überwachung. Bei bestimmten Branchen wird die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden nach erfolgter Gewerbe-Anmeldung oder Gewerbe-Ummeldung überprüft. Eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung ist z.B. für die Ausübung eines Reisegewerbes erforderlich. Zudem wird für den Betrieb einer Gaststätte unter Umständen eine Erlaubnis benötigt.

Weitere Aufgaben bestehen im Bereich des Handwerksrechts, der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Überprüfung der Bestimmungen der Preisangabenverordnung. Ebenso werden unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz erteilt, und es wird die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes Baden-Württemberg überwacht. Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts werden alle Fragen beantwortet, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen.

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