Dienstleistungen

Leistungen

Abfall und Müll entsorgen

Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten.
Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.

Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie zum Beispiel Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

Ergänzung für Landratsamt Main-Tauber-Kreis

Für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis ist der Landkreis zuständig. Dieser hat für die Abfuhr und die Entsorgung private Unternehmen beauftragt.

Jeder Haushalt ist verpflichtet, an der Abfallentsorgung teilzunehmen.

Die Abfuhrtermine für Ihren Wohnort finden Sie im Abfallkalender.

Neben der Abfuhr von Abfällen gibt es Sonderabfuhren für Sperrmüll. Dieser wird auf Anmeldung abgefahren. Jeder Haushalt kann zwei Mal jährlich die Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen. Nähere Details finden Sie unter Sperrmüll entsorgen.

Darüber hinaus hat der Landkreis zehn Recyclinghöfe, bei denen Wertstoffe, die nicht bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden, selbst angeliefert werden können. Beispiele sind Mischkunststoffe, Altholz AI - Alll, Altmetall, Altglas, Bauschutt und Elektroschrott.

Zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Ergänzung für Landratsamt Main-Tauber-Kreis

Sie sind gemeldet im Main-Tauber-Kreis und sind

  • Grundstückseigentümer
  • Erbbauberechtigter
  • Wohnungseigentümer
  • Wohnungsbauberechtigter
  • Nießbraucher
  • oder sonstig zur Nutzung eines Grundstücks berechtigt (z.B. Mieter, Pächter).

Dann sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen, diese zu benutzen und Ihre Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallwirtschaftssatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (zum Beispiel Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss.
In vielen Stadt- und Landkreisen ist die Mindestanzahl an Müllbehältern pro Haushalt vorgeschrieben. In Abhängigkeit von den in der Abfallwirtschaftssatzung enthaltenen Regelungen können Sie gegebenenfalls mit anderen Bewohnern oder Nachbarn eine sogenannte Behältergemeinschaft bilden.

Ergänzung für Landratsamt Main-Tauber-Kreis

Jeder Haushalt benötigt für die Entsorgung seines Mülls getrennte Abfallbehälter. Der Abfall ist nach Restmüll, Biomüll, gelbe Tonne und Papier zu trennen. Für die Restmülltonne besteht ein Anschluss-und Benutzungszwang. Für die Restmülltonne und die Biotonne fällt eine Jahresgebühr an.

Die Jahresgebühren werden mit Übersendung eines Gebührenbescheids erhoben und sind dann zur Zahlung fällig. Bei Haushalten, die nach dem 1. Januar zuziehen, werden die Jahresgebühren anteilig erhoben. Die Behälter sind mittels eines Identifikationssystems (Chip) den entsprechenden Haushalten zugeordnet.

Zur An-, Um-, Abmeldung oder Änderung einer Mülltonne verwenden Sie bitte das hierzu zur Verfügung stehende Formular. Das Formular muss unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis gesendet werden. Wichtig: Bei Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung / Änderungen können wir Ihre Daten erst bearbeiten, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben, da uns die Daten elektronisch übermittelt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur im Original angenommen werden. Außerdem können Sie gegebenenfalls bei Änderung Ihres Mülltonnenbedarfs eine Erstattung der Abfallgebühr beantragen. Verwenden Sie hierfür ebenfalls das zutreffende Formular.

Der Inhalt der Abfallbehälter mit 60 / 80 / 120 / 240 Liter Füllraum wird vier-wöchentlich, der Inhalt der Abfallgroßbehälter mit 770 / 1100V-300e Liter Füllraum wahlweise wöchentlich, vierzehntäglich oder vierwöchentlich, der Inhalt der Biotonne wird zweiwöchentlich (von Mai bis einschließlich Oktober wöchentlich) eingesammelt. Der Inhalt der gelben Tonnen und der blauen Altpapiertonne sowie zusätzlich bereitgestellte Papierbündel werden monatlich eingesammelt.

Die Behälter sind am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens um 6.00 Uhr zur Abholung am Rande des Gehwegs oder am Straßenrand bereitzustellen.

Fristen

keine

Ergänzung für Landratsamt Main-Tauber-Kreis

keine

Erforderliche Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

Ergänzung für Landratsamt Main-Tauber-Kreis

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

Formular Anmeldung, Abmeldung, Änderungen für private Haushalte

Kosten

  • Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung. Erkundigen Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Stelle.
  • Die jeweilige Abfallgebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung.
Ergänzung für Landratsamt Main-Tauber-Kreis

Die Jahresgebühr wird nach der Größe des Abfallbehälters bemessen. Sie beträgt jährlich

1. für Restabfallbehälter

  • 60 Liter Füllraum 84,80 EUR
  • 80 Liter Füllraum 111,00 EUR
  • 120 Liter Füllraum 162,00 EUR
  • 240 Liter Füllraum 320,00 EUR

2. für Bioabfallbehälter

  • 80 Liter Füllraum 68,00 EUR
  • 120 Liter Füllraum 99,00 EUR
  • 240 Liter Füllraum 193,00 EUR

Bei Zugängen und Abgängen von Bioabfallgefäßen im Laufe eines Jahres beträgt die Behältergebühr für jeden vollen Kalendermonat der Inanspruchnahme der Biotonne ein Zwölftel des Jahresbetrages.

3. für gelbe Tonne

  • Keine Jahresgebühr

4. für blaue Tonne (Altpapiertonne)

  • Keine Jahresgebühr

Die Gebühren für die Selbstanlieferung von Abfällen bei Recyclinghöfen entnehmen Sie bitte unserer Abfallwirtschaftssatzung.

Hinweise

keine

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Abfallwirtschaft

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

07.05.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

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