Ehrungen der Stadt Tauberbischofsheim
Die Stadt Tauberbischofsheim hat 2022 mit dem Beschluss der Ehrungsrichtlinie durch den Gemeinderat verschiedene Ehrungsformen geschaffen. Damit sollen Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement besonders gewürdigt werden.
Zur Stärkung des Ehrenamtes wurden folgende Ehrungsformen eingeführt:
Anlass
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts richtet sich nach § 22 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Danach kann die Stadt Personen, die sich besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Es ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt Tauberbischofsheim zu vergeben hat.
Ehrungszeichen
Die Verleihungsurkunde nach § 2 Abs. 4 wird in Form eines „Ehrenbürgerbriefs“ gestaltet. In diesem werden die Hintergründe der Auszeichnung dargestellt.
Antragsformular (PDF,56 KB)
Anlass
Die Stadt Tauberbischofsheim ehrt Personen; die sich nachhaltig um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben, mit der Verleihung der Schlossmedaille.
Antragsformular (PDF,55 KB)
Anlass
Die Stadt Tauberbischofsheim ehrt Personen für ihr langjähriges kommunalpolitisches Engagement in der Stadt (Gemeinderat und Ortschaftsrat) durch Überreichung der Ratsmedaille. Voraussetzung für die Verleihung ist eine mehr als 25 Jahre währende Tätigkeit in dem Gremium.
Antragsformular (PDF,55 KB)
Anlass
Die Stadt Tauberbischofsheim ehrt Personen für langjährige Vereinsarbeit sowie für sonstiges aktives Engagement in den Bereichen Politik, Kultur, Wirtschaft, Sport, Religion und Soziales in der Stadt mit der Verleihung der Turmnadel.
- Der Vorgeschlagene muss in einem Verein eine herausragende und überdurchschnittlich engagierte ehrenamtliche Tätigkeit in einer verantwortungsvollen Funktion wahrgenommen haben. Diese muss er uneigennützig und mit aktivem Engagement ausgeübt haben.
Der erfolgreichen ehrenamtlichen Tätigkeit soll eine Zeitspanne von mindestens 20 Jahren zugrunde liegen. Dabei können Tätigkeiten verschiedener Bereiche zusammengefasst werden.
Der zu Ehrende sollte bereits vereinsinterne Auszeichnungen erhalten haben. In einem Verein hat der Vorstand unter den Voraussetzungen von § 2 Abs. 3 über die Anregung Beschluss zu fassen. Die Landesehrennadel soll bereits verliehen worden sein. - Außerdem kann die Turmnadel an Personen verliehen werden, die sich außergewöhnlich und unentgeltlich um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben.
Anlass
Die Stadt Tauberbischofsheim ehrt Sportler und Mannschaften für besondere und herausragende sportliche Leistungen im abgelaufenen Kalenderjahr.
Als besondere und herausragende sportliche Leistungen gelten:
- Internationale Ebene
Teilnahme an Olympischen Spielen, Europa- und Weltmeisterschaften und für die Berufung in eine Nationalmannschaft - Bundesebene
Platzierung auf den Rängen 1 bis 6 bei den Deutschen Meisterschaften; rangmäßig vergleichbaren Wettkämpfen oder der deutschen Bestenliste - Landesebene
Platzierung auf den Rängen 1 bis 3 bei Landesmeisterschaften; rangmäßig vergleichbaren Wettkämpfen oder der Landesbestenliste - Mannschaften
Aufstieg einer Mannschaft in eine Spielklasse, die über einer Kreisklasse liegt oder Erringen einer Meisterschaft in der höchsten Amateurklasse des jeweiligen Landesverbandes Darüber hinaus können besondere individuelle Leistungen geehrt werden.
Wer kann gemeldet werden?
Sportler und Sportlerinnen, die entweder in Tauberbischofsheim wohnen, in Tauberbischofsheimer Vereinen trainieren oder im schulischen Rahmen, wie z.B. bei „Jugend trainiert für Olympia“, von städtischen Schulen gemeldet werden.
Sportlerehrung 27. April 2026
Anmeldeschluss 20. Februar
Bitte melden Sie Ihre Sportler bis spätestens 20. Februar 2026 an. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an: veranstaltungen@tauberbischofsheim.de
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre erfolgreichen Athletinnen und Athleten der Stadt Tauberbischofsheim zu ehren!
