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Kommunale Wärmeplanung

Die Kreisstadt Tauberbischofsheim erstellt derzeit mit den Nachbargemeinden Külsheim und Werbach die kommunale Wärmeplanung. Diese ist für alle Kommunen verpflichtend. Tauberbischofsheim wird voraussichtlich im Sommer 2026 die Wärmeplanung abschließen. Alle Informationen finden Sie auf dieser Seite. 

Zielsetzung der kommunalen Wärmeplanung

Vorgabe und Zielsetzung der interkommunalen Wärmeplanung
Tauberbischofsheim, Külsheim und Werbach erstellen gemeinsam eine interkommunale Wärmeplanung. Die Grundlage hierfür bilden das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW), welche die Wärmeplanung und Zielsetzung für Kommunen verbindlich vorsieht. Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen:

  • größere Städte ihre Wärmeplanung bis spätestens 2026 und
  • kleinere und mittlere Kommunen bis spätestens 2028 abschließen – darunter fällt auch Tauberbischofsheim 

Ziel ist eine Strategie zur Verwirklichung einer dekarbonisierten und damit sicheren, bezahlbaren und sauberen Gebäudewärmeversorgung für die Stadt Tauberbischofsheim bis zum Jahr 2040.

Warum ist der Gebäudesektor so wichtig für die Klimaziele?

Der Gebäudesektor ist einer der größten Energieverbraucher und CO₂-Emittenten. Ein erheblicher Teil der Treibhausgasemissionen entsteht durch das Heizen von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit fossilen Energieträgern wie Öl und Gas.

Ohne eine grundlegende Umstellung der Wärmeversorgung lassen sich die Klimaziele von Bund und Land Baden-Württemberg nicht erreichen. Gleichzeitig sind Heizungsanlagen langfristige Investitionen mit technischen Lebensdauern bis zu 30 Jahren. Investitionsentscheidungen, die heute getroffen werden, wirken sich daher im Gebäudebestand über Jahrzehnte aus.

Die kommunale Wärmeplanung setzt genau hier an: Sie schafft frühzeitig eine strukturierte Entscheidungsgrundlage für den langfristigen und effizienten Umbau der Wärmeversorgung.

Leitfragen der kommunalen Wärmeplanung

Die Wärmeplanung beantwortet insbesondere folgende Leitfragen:

  • Wo sind zentrale Lösungen wie Wärmenetze sinnvoll?
  • Wo eignen sich dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen?
  • Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen regional zur Verfügung?
  • Wie kann der zukünftige Wärmebedarf möglichst effizient gedeckt werden?

Strategische „Flughöhe“ der Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung arbeitet bewusst auf einer strategischen Flughöhe. Sie schafft damit die Rahmenbedingungen und Orientierung, trifft jedoch keine Einzelfallentscheidungen auf Gebäudeebene.

Das bedeutet:

  • keine Verpflichtung für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer,
  • keine Festlegung konkreter Heizsysteme für einzelne Gebäude,
  • keine kurzfristigen Umsetzungsauflagen.

Vielmehr dient sie als langfristige Planungsgrundlage für Kommunen, Energieversorger, Eigentümer und weitere Akteure.

Ablauf der kommunalen Wärmeplanung

Die Wärmeplanung erfolgt in einem Prozess in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten:

Zunächst wird im Rahmen einer Bestandsanalyse untersucht, wie die Wärmeversorgung heute aussieht. Dazu zählen unter anderem der Wärmebedarf, die vorhandenen Heizsysteme, die Gebäudestrukturen sowie die bestehende Energieinfrastruktur.

Darauf folgt eine Potenzialanalyse, in der geprüft wird, welche Möglichkeiten für eine klimafreundliche Wärmeversorgung grundsätzlich vorhanden sind. Betrachtet werden dabei unter anderem erneuerbare Energien, Umwelt- und Abwärmepotenziale sowie die energetische Nutzung von Reststoffen.

Im nächsten Schritt werden Zielszenarien entwickelt. Diese zeigen mögliche Entwicklungspfade für die Wärmeversorgung von heute bis 2040 auf und berücksichtigen technologische wie sozioökonomische Entwicklungen.

Auf Basis eines mit der Stadt Tauberbischofsheim abgestimmten Zielszenarios werden abschließend Handlungsstrategien und konkrete Maßnahmen erarbeitet. Diese richten sich an die Kommunen und dienen als Grundlage für weitere Planungen, Investitionen und darauf aufbauende Untersuchungen. Eine beispielhafte Maßnahme könnte die nähere Untersuchung von Wärmenetzeignungsgebieten durch BEW-Machbarkeitsstudien sein. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Nutzen der Wärmeplanung für Bürger*innen

Auch wenn die Wärmeplanung keine direkten Pflichten begründet, bietet sie einen wichtigen Mehrwert. Sie sorgt für Transparenz, ermöglicht die langfristige Planung und hilft dabei, Investitionen und Maßnahmen in der Stadtentwicklung mit dem Ziel einer sicheren, bezahlbaren und sauberen Wärmeversorgung bestmöglich auszuwählen.

Die kommunale Wärmeplanung liefert eine strategische, übergeordnete Betrachtung der Wärmeversorgung auf der Ebene von Stadtgebieten. Sie zeigt auf, welche Formen der Wärmeversorgung in bestimmten Bereichen grundsätzlich effizient und zukunftsfähig sein können.

Die Wärmeplanung trifft jedoch keine gebäudescharfen Festlegungen. Das bedeutet:

Es wird nicht festgelegt, welches konkrete Heizsystem in einem einzelnen Gebäude eingebaut werden muss oder darf. Auch individuelle Sanierungsentscheidungen, konkrete Zeitpunkte für einen Heizungstausch oder technische Detailplanungen sind nicht Bestandteil der Wärmeplanung.

Die Ergebnisse dienen vielmehr als Orientierungshilfe und Grundlage für weiterführende Planungen und individuelle Entscheidungen, ersetzen jedoch keine persönliche Energieberatung. Bestehende Heizungsanlagen können weiterhin betrieben werden. Die Wärmeplanung schafft vielmehr eine langfristige Entscheidungsgrundlage für die kommenden Jahre bis 2040.

Bürgerbeteiligung

Im Januar - Februar 2026 werden die Zielszenarien und Eignungsgebietseinteilungen für Tauberbischofsheim vorgenommen.

Informationsabend zur kommunalen Wärmeplanung

Am Montag, 16. März 2026, findet um 17.30 Uhr im Pavillon des Technologie- und Gründerzentrum eine Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung statt. Hierbei wird der aktuelle Zwischenstand vom Planungsbüro vorgestellt. Es besteht die Möglichkeit, Fragen an das Planungsbüro, die Energieagentur des Main-Tauber-Kreises, die lokalen Netzbetreiber und die Kreisstadt Tauberbischofsheim zu stellen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Im Nachgang haben Sie auch die Möglichkeit schriftliche Stellungnahmen zur Planung einzureichen.

Aktionstag Wärmewende - Wir beantworten Ihre Fragen

Am Samstag, 21. März 2026, findet ab 10.00 Uhr im Pavillon des Technologie- und Gründerzentrum ein umfangreicher Aktionstag zum Thema Wärmewende statt. Neben lokalen Handwerksbetrieben werden auch die Energieagentur des Main-Tauber-Kreises, Ihre Volksbank Neckar Odenwald Main Tauber, die Stadtwerk Tauberfranken GmbH und die Kreisstadt Tauberbischofsheim im Messebetrieb informieren und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Der kostenfreie Eintritt ist bis 16.00 Uhr jederzeit möglich. Für Verpflegung ist gesorgt.

Datenschutz und Umgang mit Daten

Der Schutz personenbezogener Daten hat für die Stadt Tauberbischofsheim auch bei der interkommunalen Wärmeplanung höchsten Stellenwert. Die Verarbeitung der Daten erfolgt selbstverständlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Insbesondere gilt hierbei:

Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt ausschließlich auf aggregierter Ebene - das heißt es werden mehrere Gebäude zu Gebäudeblöcken zusammengefasst und gemittelt ausgegeben, wo immer es sich um datenschutzrelevante Informationen (z. B. Wärmeverbräuche) handelt.

Datenschutzrelevante Informationen werden, wo notwendig, verschleiert ausgegeben. Das heißt, es werden keine objektescharfen Werte, sondern Intervalle angegeben. Es werden somit keine personenbezogenen Daten einzelner Haushalte oder Eigentümer:innen veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Auch die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Zusammenspiel mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Im Zusammenspiel mit dem GEG, dem Gebäudeenergiegesetz - umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt - , das bald Gebäudemodernisierungsgesetz heißen wird, regelt die kommunale Wärmeplanung den Einbau von neuen Heizungen mit fossilen Energieträgern sowie Übergangsfristen, ab wann eine Heizung mit einem bestimmten Anteil an EE betrieben werden muss. Das GEG ist technologieoffen und bedeutet kein Verbot von Gas- oder Ölheizungen. Es regelt lediglich, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Anteile des Gases (z.B. Biogas oder grüner Wasserstoff) oder Öls (z.B. Bio-Heizöl) aus Biokraftstoffen bestehen muss. Es gelten pragmatische Übergangsfristen. In Verbindung mit der CO2-Abgabe und des ab 2028 kommenden EU-Emissionshandel für den Bereich Gebäude, entsteht so ein Marktmechanismus, der erneuerbare Energien attraktiver macht.

Ausblick und nächste Schritte

Nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung werden die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein, um die Wärmeversorgung in unserer Stadt bezahlbar, sicher und sauber weiterzuentwickeln. Wir informieren Sie an dieser Stelle weiterhin transparent und klar über den weiteren Transformationsprozess hin zur Klimaneutralität.

Häufige Fragen (FAQs)

1. Was ist die interkommunale Wärmeplanung für Tauberbischofsheim, Külsheim und Werbach?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein gemeinsames Konzept der Städte Tauberbischofsheim, Külsheim und Werbach, um die zukünftige Wärmeversorgung sicher, bezahlbar und sauber zu gestalten. Sie zeigt auf, wie Gebäude heute beheizt werden und welche Lösungen künftig vor Ort sinnvoll sind.

2. Warum setzen Tauberbischofsheim, Külsheim und Werbach die Wärmeplanung gemeinsam um?

Wärmequellen und Infrastrukturen lassen sich über Stadtgrenzen hinweg besser nutzen. Durch die Zusammenarbeit können Potenziale wie Wärmenetze, erneuerbare Energien oder Abwärme effizienter geprüft. Auch spart die gemeinsame Bearbeitung Kosten und Zeit für die teilnehmenden Kommunen für die Konzepterstellung sowie durch eine gebündelte Betreuung und Bearbeitung.

3. Welche Ziele verfolgt die Wärmeplanung in unserer Region?

Ziel ist es,

  • die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren,
  • langfristig die Heizkosten zu senken,
  • die Versorgungssicherheit zu erhöhen (unabhängig von Importen),
  • das Klimaschutzziel der Klimaneutralität des Landes Baden-Württemberg bis 2040 durch die Dekarbonisierung der Gebäudewärmeversorgung maßgeblich zu unterstützen,
  • den Bürger:innen sowie Eigentümern frühzeitig Orientierung für zukünftige Heizlösungen und Investitionen zu geben.

4. Was bedeutet die Wärmeplanung konkret für Bürgerinnen und Bürger?

Sie erhalten transparente Informationen darüber, welche Heizoptionen in Ihrem Wohngebiet langfristig sinnvoll sind – zum Beispiel ein mögliches Wärmenetz oder individuelle Lösungen wie Wärmepumpen. Das schafft Planungssicherheit für private Investitionsentscheidungen.

5. Welche Vorteile haben Gebäudeeigentümer*innen und Mieter*innen?

Gebäudeeigentümern erhalten durch die Wärmeplanung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Investitionen in ihre Immobilie. Die Wärmeplanung hilft abzuschätzen, welche Heiztechnik langfristig wirtschaftlich und nachhaltig ist.

Auch für Mieter*innen bietet die kommunale Wärmeplanung Vorteile. Sie trägt dazu bei, die Wärmeversorgung in Tauberbischofsheim langfristig sicherer, bezahlbar und sauber zu gestalten, was perspektivisch vor stark steigenden Heizkosten schützt. Durch den Ausbau effizienter Heizsysteme und Wärmenetze können die Gebäude mit weniger Energie beheizt werden, was den Energieverbrauch und damit die Nebenkosten senkt. Gleichzeitig schafft die Wärmeplanung Transparenz darüber, wie sich Quartiere künftig versorgen können, und unterstützt so Investitionen in moderne Heiztechnik, von denen Mieter*innen durch mehr Versorgungssicherheit, geringere Emissionen und höhere Behaglichkeit profitieren.

6. Muss ich meine Heizung jetzt austauschen?

Nein. Die interkommunale Wärmeplanung ist kein Zwang zum Austausch bestehender Heizungen. Sie dient der langfristigen Orientierung und Vorbereitung – nicht der sofortigen Verpflichtung.

7. Welche Heizsysteme gelten als zukunftssicher?

Für Tauberbischofsheim kommen insbesondere in Frage:

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser),
  • Nah- oder Fernwärme (in ausgewiesenen Gebieten),
  • Solarthermie zur Unterstützung der Heizung,
  • Biomasseheizungen (z. B. Hackschnitzel unter nachhaltigen Bedingungen),
  • Holzöfen zur Unterstützung der Heizung.

Nach aktuellen Studien sind Biomethan, Wasserstoff und Bioheizöl voraussichtlich weder im benötigten Umfang noch und zu konkurrenzfähigen Preisen für eine Gebäudewärmeversorgung verfügbar und werden deshalb im Rahmen dieser interkommunalen Wärmeplanung nicht vertieft betrachtet.

8. Welche Rolle spielen Wärmepumpen?

Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein der Wärmewende bundesweit und auch in Baden-Württemberg. Eine Wärmepumpe funktioniert ähnlich wie ein Kühlschrank – nur umgekehrt: Sie entzieht der Umgebung Wärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser und macht diese für das Heizen des Hauses nutzbar. Dafür benötigt sie Strom, um die gewonnene Umweltwärme auf das gewünschte Temperaturniveau anzuheben. Der große Vorteil: Aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt eine Wärmepumpe meist drei bis vier Kilowattstunden Wärme. Dadurch arbeitet sie sehr effizient und verursacht deutlich geringere Heizkosten als fossile Heizungen. Gleichzeitig stößt sie im Betrieb kein CO₂ aus und kann vollständig mit dem stetig wachsenden Anteil an erneuerbarem Netzstrom betrieben werden. Für Gebäudeeigentümer*innen sind Wärmepumpen sowohl aus Kostensicht, durch ihre hohe Zuverlässigkeit und Wartungsfreundlichkeit sowie aus Klimaschutzgründen eine sehr gute Lösung zur Gebäudewärmeversorgung.

Wärmepumpen sind damit heute bereits der Standard in Neubauten. Auch in den meisten Bestandsgebäuden können moderne Wärmepumpen eingesetzt werden. Häufig sind hierzu jedoch kleinere Anpassungen (z.B. größere Heizkörper) nötig.

Bei älteren und unsanierten Gebäuden die vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung (1978) errichtet wurden ist eine energetische Gebäudesanierung für einen effizienten Betrieb meist sinnvoll. Ihre Energieexperten der Energieagentur Main-Tauber Kreis  unterstützen und beraten Sie dazu gerne.

9. Kann ich meine Photovoltaikanlage sinnvoll einbinden?

Ja. Die Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe ist besonders attraktiv. Selbst erzeugter Strom kann direkt zum Heizen genutzt werden. Das senkt die Energiekosten und erhöht die eigene Unabhängigkeit.

10. Welche Förderungen gibt es für neue Heizsysteme?

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen oder Wärmenetzanschlüsse gefördert. Je nach Ausgangssituation sind Zuschüsse von bis zu rund 70 % möglich.

Zusätzlich zur Bundesförderung stehen in Baden-Württemberg Programme der L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) zur Verfügung, z. B. Klimaschutz-Plus

Einen aktuellen Überblick über laufende Förderungen bietet die Landesenergieagentur KEA-BW. Ihre Energieagentur Main-Tauber Kreis  unterstützt und berät Sie dazu gerne.

Sie möchten sich beraten lassen?

Dann schauen Sie hier vorbei: Energieberatung | Tauberbischofsheim

Kontakt

Herr Alexander Stiller

Klimaschutzmanager

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 8036108
Fax 09341 803 7000
Gebäude Klosterhof