Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Die Stadt Tauberbischofsheim bietet seit mehreren Jahren eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder an. Die Ferienbetreuung ist ein Service des Familienbüros der Stadt, mit dem berufstätige bzw. alleinerziehende Eltern die Ferienzeit besser überbrücken können. Das Angebot richtet sich an alle Grundschüler (1. - 4. Klasse) aus dem gesamten Stadtgebiet.
Die Ferienbetreuung soll einerseits berufstätige Eltern entlasten und einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten und andererseits den Kindern eine attraktive Alternative gegenüber dem üblichen bis zu sechswöchigen „Ferientrott" bieten.
Gleichzeitig ist die Ferienbetreuung eine sinnvolle Ergänzung des Kinderferienprogramms der Stadt Tauberbischofsheim, das in den Sommerferien seit vielen Jahren mit großem Erfolg stattfindet.
Ferienbetreuung im Schuljahr 2025/2026
Die Kinder werden in der eigens eingerichteten Spiel- und Bastelwerkstatt an der Grundschule am Schloss oder an der Christian-Morgenstern-Grundschule in der Zeit von 7:30 bis 13:30 Uhr betreut. Die Gruppen sind auf maximal 20 Teilnehmer begrenzt.
Erfahrene Erzieherinnen und Betreuungskräfte sorgen für ein altersgerechtes Programm mit kreativen, sportlichen, spielerischen und sozialen Elementen. Gemeinsam wird Pizza gebacken, Obstsalat zubereitet und gebastelt. Bewegungsspiele in der Turnhalle oder auf dem Schulhof runden das Programm ab.
Übersicht des Betreuungsangebots im Schuljahr 2025/2026 (PDF,180 KB)
Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Demnach haben Grundschulkinder (laut § 24a SGB VIII) ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit der Klassenstufe eins, einen gesetzlichen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot, auch in den Ferien. Dies wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert.
Ab dem Schuljahr 2029/30 haben dann alle Jahrgangsstufen der Grundschule, sowie Kinder der Juniorklassen und die Grundstufe der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) diesen Rechtsanspruch.
während den Schulferien an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden, mit einer Schließzeit von 20 Tagen
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