Beantragung der Briefwahl noch bis 3. Februar möglich
Die Wahl des Gemeinderates Tauberbischofsheim findet am Sonntag, 5. Februar, statt. Wahlberechtigte Bürger*innen haben an diesem Tag zwischen 8 und 18 Uhr in den Wahllokalen die Möglichkeit ihre Vertreter im Gemeinderat zu wählen. Noch bis Freitag, 3. Februar, 18 Uhr können Personen, die an der Wahl verhindert sind, Briefwahl beantragen.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können beim Bürgerbüro der Stadt Tauberbischofsheim schriftlich mittels Wahlbenachrichtigung, per Fax (09341 803-711) oder per Internet Infobox „Wahl 2023“ beantragt werden. Bei kurzfristiger Beantragung sollten die Unterlagen auf jeden Fall persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden. Es besteht die Möglichkeit, vor Ort zu wählen und den Wahlbrief in eine dafür vorgesehene Wahlurne zu werfen. Das Bürgerbüro ist deshalb am Freitag bis 18 Uhr geöffnet.
Es ist unbedingt notwendig, dass alle ausgefüllten Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, spätestens 18 Uhr bei der Stadt Tauberbischofsheim eingehen. Beim Versand der Wahlbriefe per Post sollten diese daher bis spätestens Donnerstag, 2. Februar, aufgegeben werden. Später sollte der Wahlbrief direkt bei der Stadt Tauberbischofsheim, Marktplatz 8, eingeworfen oder abgegeben werden.
Für Wahlberechtigte, die nicht an der Urnenwahl teilnehmen möchten, besteht auch am Samstag und sogar am Wahlsonntag bis 15 Uhr die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Das Bürgerbüro hat für diese Fälle am Samstag, 4. Februar, zwischen 11 und 12 Uhr eine Rufbereitschaft (Tel. 09341 803-11) eingerichtet. Falls ein Wahlberechtigter seine Wahlunterlagen nicht erhalten hat, kann am Samstag, während der Öffnung des Bürgerbüros, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Bei Erkrankung eines Wahlberechtigten am Wahltag stellt das Wahllokal des Wahlbezirks 001-01 in der Kaufmännischen Schule, Dr.-Ulrich-Straße 1, Saal 1 bis 15 Uhr den betreffenden Wahlschein mit Briefwahlunterlagen aus.
Allen Urnenwählern stehen die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl bereits zur Verfügung. Durch den Stimmzettelversand bleibt jedem Wähler genügend Zeit, sich auf seine Stimmabgabe vorzubereiten. Es ist nur aus diesem Grund nicht notwendig, eine Briefwahl zu beantragen.