Lebenssituationen

In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende,  passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde. 
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.

Gesetzliche Unfallversicherung

Ihr Kind ist während des Besuchs von Tageseinrichtungen gesetzlich unfallversichert.

Dieser Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten übernehmen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Voraussetzung ist, dass es sich um eine Tageseinrichtung handelt, die betriebserlaubnispflichtig ist. Dazu zählen vor allem Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Kindertagesstätten und Schulen.

Kinder sind auch während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen versichert. Voraussetzung ist die Feststellung der Eignung der Tagespflegeperson durch das zuständige Jugendamt.

Versichert sind

  • Kinder während des Besuchs der Tageseinrichtung bzw. der Betreuung durch die geeignete Tagespflegeperson,
  • Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht,
  • Teilnehmer an (aufgrund von Rechtsvorschriften erforderlichen) vorbereitenden Maßnahmen für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wege von und zu der Einrichtung sowie offizielle Veranstaltungen (z.B. Wanderungen, Ausflüge oder Sportfeste) der Tageseinrichtungen oder Schulen.

Nicht versichert sind

  • private Tätigkeiten wie beispielsweise private Unterbrechungen der Wege (z.B. Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Tageseinrichtung.
  • Kinder, die durch eine Tagespflegeperson betreut werden, die dafür nicht geeignet ist,
  • Kinder und Jugendliche bei der Teilnahme an privaten Freizeitangeboten und
  • Kinder und Jugendliche, die in Kinder- und Wohnpflegeheimen untergebracht sind.

Wenden Sie sich bei einem Unfall an die Unfallkasse Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 01.04.2021 freigegeben.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000