Lebenssituationen

In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende,  passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde. 
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.

Ihre Dienstleistung: Gaststättengestattung

Wenn Sie in Deutschland im Gastgewerbe selbstständig tätig sein möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Falls Sie nur vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, können Sie unter Umständen eine Gaststättengestattung beantragen.

Eine Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Schank- oder Speisewirtschaft eröffnen wollen, in der Ihre Gäste vor Ort die zubereiteten Speisen oder Getränke zu sich nehmen. Diese Erlaubnis wird auch Konzession genannt.

Auch ein Hotelrestaurant oder eine Hotelbar mit Alkoholausschank, die für jeden öffentlich zugänglich ist, dürfen Sie nur mit einer Konzession betreiben.

Die Erlaubnis brauchen Sie nicht, wenn Sie einen Beherbergungsbetrieb leiten und nur Hausgästen und deren Gästen Alkohol anbieten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Gaststätte" eingeben.Wenn Sie keinen Alkohol ausschenken wollen, müssen Sie ebenfalls keine Konzession beantragen.

Hinweis:

Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Straußwirtschaft zu eröffnen. In manchen baden-württembergischen Landesteilen werden Straußwirtschaften auch Besenwirtschaft genannt.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Besen" oder "Straußwirtschaft" eingeben.

Tipp: Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg e.V. (DEHOGA) und im "Portal NewCome.de" für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge Baden-Württemberg.

Zugehörige Leistungen

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000