Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Leistungen
Stundung von Forderungen
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung
Zuständige Stelle
Steueramt [Stadt Tauberbischofsheim]
Persönlicher Kontakt
Frau Silke Münzner
Sachgebietsleiterin
Gebäude Klosterhof
Raum K-213
Aufgaben
Steueramt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Einziehung der Abgabenschuld muss gem. § 222 AO eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten
Verfahrensablauf
Die Stundung wird auf Antrag gegen Sicherheitsleistung gewährt.
Erforderliche Unterlagen
Darlegung der persönlichen finanziellen Verhältnisse