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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bei der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man eine Bestätigung, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen (gewerblicher Zwecke) gegenüber der Stadt Tauberbischofsheim bestehen.

Sie wird meistens für gewerbliche Zwecke, wie z.B. Taxi- und Mietwagenkonzession, Umzugs- und Güterverkehr, Versicherungsvermittler, Makler und Bauträger, öffentliche Ausschreibung, Reisegewerbekarte benötigt.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Steueramt Stadt Tauberbischofsheim

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Antragsstellers oder der Antragstellerin.

Verfahrensablauf

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich (formlos) beantragen.

Die Stadtverwaltung prüft Ihren Antrag. Anschließend teilt sie Ihnen mit, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen. Nach Bezahlung der Gebühr erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

15,00€

Hinweise

-

Rechtsgrundlage

§1 Abgabenordnung

Freigabevermerk

-

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341/803-0
Fax 09341/803-89