Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man eine Bestätigung, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen (gewerblicher Zwecke) gegenüber der Stadt Tauberbischofsheim bestehen.
Sie wird meistens für gewerbliche Zwecke, wie z.B. Taxi- und Mietwagenkonzession, Umzugs- und Güterverkehr, Versicherungsvermittler, Makler und Bauträger, öffentliche Ausschreibung, Reisegewerbekarte benötigt.
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Antragsstellers oder der Antragstellerin.
Verfahrensablauf
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich (formlos) beantragen.
Die Stadtverwaltung prüft Ihren Antrag. Anschließend teilt sie Ihnen mit, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen. Nach Bezahlung der Gebühr erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
15,00€
Hinweise
-
Rechtsgrundlage
§1 Abgabenordnung
Freigabevermerk
-