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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Kindergartenwesen

Das Kreisjugendamt garantiert in enger Kooperation mit den kreisangehörigen Gemeinden und den Kindergartenträgern als örtlicher Jugendhilfeträger den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Für die Umsetzung des seit Januar 2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) gilt für den Main-Tauber-Kreis die bis Oktober 2010 gesetzlich eingeräumte Übergangsfrist.

Leitlinien empfehlen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, wie die Vorgaben des TAG im Main-Tauber-Kreis erfüllt werden können. Das Kreisjugendamt wirkt in Absprache mit Trägern und Kommunen und für den Bereich der Kindertagespflege zusammen mit dem Tagesmütterverein Main-Tauber-Kreis e.V. darauf hin, dass bedarfsgerechte und flexible Angebote in der Tagesbetreuung für Kinder geschaffen werden, in denen Kinder vom Kleinkind- über das Kindergarten- bis ins Schulalter eine qualifizierte Betreuung erhalten und die den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.

Die Betriebserlaubnisse für die entsprechenden Kindergartengruppen stellt der Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg in Stuttgart aus.

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Teilplan Kindertagesstätten entwickelt und fortgeschrieben.
Das Kreisjugendamt ist im Bereich Kindergartenwesen örtliche Anlauf- und Beratungsstelle.
 

Wichtige Informationen!

Durch das Kindergartengesetz vom 1. Januar 2004, novelliert zum 1. Januar 2006 durch das neue Kindertagesstättengesetz (KiTaG B-W), sind in Baden-Württemberg ausschließlich die Kommunen, d.h. Städte und Gemeinden, für die Finanzierung der Kindergärten bzw. der Kindertagesstätten ihres Hoheitsgebiets zuständig. Zentrales Steuerungsinstrument auf gemeindlicher Ebene ist die örtliche Bedarfsplanung, da einen Förderanspruch nur der Träger hat, dessen Betreuungsangebot dieser Bedarfsplanung entspricht.

Diese örtliche Bedarfsplanung muss in ihren wesentlichen Punkten mit der Jugendhilfeplanung des Landkreises übereinstimmen, der nach wie vor die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für das Kreisgebiet hat.

Um diese Abstimmung vornehmen zu können und um die jährliche Entwicklung bei der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes gegenüber dem Land dokumentieren zu können, hat das Kreisjugendamt einen Fragebogen entwickelt, der von den Kommunen des Landkreises jährlich zum 31. Januar mit Stand 31. Dezember des Vorjahres vorzulegen ist.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine.

Verfahrensablauf

Nicht zutreffend.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Keine.

Hinweise

Keine.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 21. November 2013 durch das Jugendamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341/803-0
Fax 09341/803-89