Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
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Die Führungsakademie Baden-Württemberg bildet in einem speziellen Führungslehrgang qualifizierte Nachwuchskräfte für leitende Führungsfunktionen aus. Das Lehrgangsprogramm ist auf die Bedarfe der entsendenden Ressorts in der Landesverwaltung abgestimmt mit intensiver Praxisphase und intersektoral besetzt. Angehende Führungskräfte finden hier eine einmalige Lernwelt für
Das Programm ist modular aufgebaut und individuell gestaltbar. Die entsendenden Ressorts sowie externen Organisationen werden intensiv in die Programmgestaltung eingebunden. Das Konzept ermöglicht durch eine 21-monatige berufsbegleitende Phase die Teilnahme von Führungsnachwuchskräften in Teilzeit. Besondere Bedarfe können darüber hinaus berücksichtigt werden.
Modular aufgebaut
Individuell und passgenau
Zukunftsfähig und innovativ
Landesbedienstete erhalten während der Teilnahme weiterhin ihre Bezüge und - soweit die Voraussetzungen erfüllt sind - Trennungsgeld.
20 Plätze sind für Teilnehmende aus der Landesverwaltung reserviert. Diese müssen
Daneben lässt die Führungsakademie jedes Jahr bis zu 5 Teilnehmende zu, die aus folgenden Bereichen stammen:
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung von Teilnehmenden aus diesen Bereichen ist, dass Bewerberinnen und Bewerber von ihrer Organisation benannt werden und sie über eine vergleichbare Qualifikation wie die Teilnehmenden aus der Landesverwaltung verfügen (Universitätsabschluss, praktische Berufserfahrung, Führungspotenzial).
Die einzelnen Ressorts benennen besonders qualifizierte Mitarbeitende mit Führungspotenzial für eine Teilnahme am Programm der Führungsakademie. Externe Teilnehmende werden durch den Arbeitgeber benannt.
Die für den Führungslehrgang benannten Teilnehmenden nehmen im Rahmen der "Brücke zur Akademie" an einem Potenzial-Assessment-Center teil.
Es gilt die in der jeweiligen Ausschreibung genannte Anmeldefrist.
Erforderliche Unterlagen entnehmen Sie der jeweiligen Ausschreibung.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Landesverwaltung werden für die Blockphase an die Führungsakademie Baden-Württemberg abgeordnet. Sie erhalten während dieser Zeit Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) oder bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Trennungsgeld. Während der berufsbegleitenden Phase erhalten sie für die Teilnahme an den Lehrgangstagen und den Projekten Reisekosten nach LRKG. Für die Teilnahme am Lehrgangsprogramm entstehen den Ressorts keine Teilnahmegebühren.
Entsendende Organisationen außerhalb der Landesverwaltung zahlen eine Teilnahmepauschale in Höhe von 1.000 Euro je Person und Modul. Reisekosten, die im Rahmen des Lehrgangs entstehen, müssen selbst getragen und mit ihren entsendenden Organisationen eigenverantwortlich abgerechnet werden. Bei Teilnehmenden aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und kleineren Verbänden kann die Gebühr im Einzelfall auch verringert werden. Zusätzlich können im Einzelfall (z.B. Teilnehmende aus den MOE-Staaten) auch Stipendien über den Verein der Absolventen und Freunde der Führungsakademie gewährt werden.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Führungsakademie Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 15.03.2019 freigegeben.