Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
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Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Damit erhalten diese die Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt werden.
Sachbearbeiterin
Bauordnungsamt
Sachbearbeiterin
Bauordnungsamt
Amtsleiterin Rechts- und Ordnungswesen
Rechts- und Ordnungswesen
keine
Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
Bei Einsicht der Bauvorlagen ist die Angrenzerbenachrichtigung vorzulegen.