Dienstleistungen
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.
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Das Hauptamt ist für die amtliche Bekanntmachung von städtischen Satzungen, sowie für die Veröffentlichung von Wahlbekanntmachungen, Ausschreibungen und Stellenangeboten verantwortlich.
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Tauberbischofsheim ist das städtische Mitteilungsblatt "Tauberbischofsheim AKTUELL".
Städte und Gemeinden regeln die Form der öffentlichen Bekanntmachung in ihrem Gemeindegebiet in Form einer Satzung (Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung, Ortsrechtssammlung Kennziffer - 10-3).
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Tauberbischofsheim ist das städtische Mitteilungsblatt "Tauberbischofsheim AKTUELL". Dieses erscheint jeden 1. und 3. Mittwoch des Monats und ist auch als Newsletter kostenlos erhältlich.
Abgesehen von den nötigen Informationen sind keine Unterlagen erforderlich.