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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Angleichungserklärung nach Statutenwechsel

Haben Sie nach ausländischem Recht einen Namen erworben und richtet sich Ihre Namensführung fortan nach deutschem Recht (z. B. durch Einbürgerung), können Sie durch eine Erklärung nach Art. 47 EGBGB ihre Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form bringen und dem deutschen Recht fremde Namensbestandteile ablegen. Führen Sie bisher nur Eigennamen, können diese in Vor- und Familienname angeglichen werden. Betrifft die Namensangleichung Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, so muss die jeweilige Erklärung gemeinschaftlich abgeben.

Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung nur einmal möglich und unwiderruflich ist.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Antragstellung

Verfahrensablauf

Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden, wenn sie nicht bei der Eheschließung gegenüber einem deutschen Standesamt abgegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass Nachweis über die Anwendbarkeit deutschen Rechts, z. B. Einbürgerungsurkunde oder Reiseausweis, Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Ihrer Eltern bzw. eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtseintrags, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, Falls Sie verheiratet sind, zusätzlich Ihre Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag, Falls Sie geschieden sind und kein deutscher Heiratseintrag mit dem Eintrag der Scheidung existiert, zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk des Gerichts, Falls Ihr Ehegatte verstorben ist, die Sterbeurkunde des Ehegatten.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000