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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Lärmbekämpfung

Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt neben Ihrem persönlichen Empfinden in vielen Fällen auch davon ab, welche Informationen Sie über die Quelle oder Ursache der Geräusche haben.

Bei Lärm aus der Nachbarschaft sollten Sie zunächst mit den Verursachern sprechen, gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn.

War durch das Gespräch ein Kompromiss nicht zu erreichen und kommen Sie zu dem Schluss, dass es sich um eine unzumutbare Störung Ihrer Ruhe handelt, kann die Einschaltung der zuständigen Behörde notwendig werden. Gegebenenfalls sollten Sie auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

In akuten Fällen kann Ihnen auch die Polizei helfen, da eine unnötige und unzumutbare Lärmbelästigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

Zuständige Stelle

Die Stadt Tauberbischofsheim als Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) beziehungsweise jede Polizeidienststelle

- Polizeidirektion Tauberbischofsheim (Tel.: 09341/810)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Lärmbelästigung

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich das Ordnungsamt Tauberbischofsheim oder in akuten Fällen an die zuständige Polizeidienststelle, um die Lärmbelästigung anzuzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.

Die Polizei prüft daraufhin vor Ort, ob durch den Lärm die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt wird, ergreift gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (z. B. Ausschalten der Musikanlage). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Hinweise

Motorbetriebene Gartengeräte dürfen im Wohngebiet nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden. Für besonders laute Geräte (z. B. Laubbläser) können weitere Beschränkungen gelten.

Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (z. B. im Mietvertrag) oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt werden.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000