Sachgebiet Kreisjagdamt, Waffenrecht
Beschreibung
Das Kreisjagdamt (untere Jagdbehörde) ist für alle jagdlichen Angelegenheiten im gesamten Landkreis zuständig. Dazu gehören die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Jäger, die Erteilung von Jagdscheinen, die jährliche Erfassung der Strecke, die Prüfung und Genehmigung von Jagdgenossenschaftssatzungen und Jagdpachtverträgen sowie die Sachbearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge.
Die Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim haben für das jeweilige Stadtgebiet eigene Zuständigkeiten.
Das Landratsamt ist für die Erteilung und Verlängerung aller waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse der Einwohner der übrigen Kommunen des Landkreises zuständig: Waffenscheine, Waffenbesitzkarten und Schießerlaubnisse im Waffenrecht sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Erlaubnisse und Befähigungsscheine nach dem Sprengstoffrecht. Maßgeblich für eine Erteilung sind hier jeweils Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde und Bedürfnis.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
- Jagdschein - Ausstellung beantragen
- Jagdschein - Verlängerung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes
- Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
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Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden. - Waffen- und Sprengstoffrecht - Hinweisblatt zum Datenschutz