Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Sachgebiet Kreisjagdamt, Waffenrecht

Beschreibung

Das Kreisjagdamt (untere Jagdbehörde) ist für alle jagdlichen Angelegenheiten im gesamten Landkreis zuständig. Dazu gehören die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Jäger, die Erteilung von Jagdscheinen, die jährliche Erfassung der Strecke, die Prüfung und Genehmigung von Jagdgenossenschaftssatzungen und Jagdpachtverträgen sowie die Sachbearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge.

Die Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim haben für das jeweilige Stadtgebiet eigene Zuständigkeiten.

Das Landratsamt ist für die Erteilung und Verlängerung aller waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse der Einwohner der übrigen Kommunen des Landkreises zuständig: Waffenscheine, Waffenbesitzkarten und Schießerlaubnisse im Waffenrecht sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Erlaubnisse und Befähigungsscheine nach dem Sprengstoffrecht. Maßgeblich für eine Erteilung sind hier jeweils Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde und Bedürfnis.

Hausanschrift

Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
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Besucheranschrift

Schmiederstraße 21
97941 Tauberbischofsheim
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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

nur nach vorheriger Vereinbarung
Montag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Formulare und Onlinedienste

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Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341/803-0
Fax 09341/803-89