Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

Beschreibung

Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften aus und ist ihnen gegenüber somit leitungs

Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften aus und ist ihnen gegenüber somit leitungs- und weisungsbefugt. Sie entscheidet über Beschwerden gegen staatsanwaltschaftliche Entscheidungen.

Sie wirkt durch Stellungnahmen und Antragstellung an den bei den Strafsenaten des Oberlandesgerichts geführten Verfahren mit.

In diesen Verfahren ist insbesondere zu entscheiden über

  • Revisionen gegen Strafurteile der Amtsgerichte und Berufungsurteile der Landgerichte in Strafsachen,
  • Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der Landgerichte,
  • die Zulässigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft nach sechsmonatiger Dauer,
  • Anträge auf Erhebung der öffentlichen Klage nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und erfolgloser Durchführung des Beschwerdeverfahrens bei der Generalstaatsanwaltschaft,
  • Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Ordnungswidrigkeitensachen und
  • die Zulässigkeit der Auslieferung an ausländische Staaten zur dortigen Strafverfolgung oder Strafvollstreckung und über die Zulässigkeit einer der Auslieferung vorangehenden Inhaftierung.

Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt das Land Baden-Württemberg gerichtlich und außergerichtlich, soweit zivilrechtliche Ansprüche zu verfolgen sind, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben oder soweit solche Ansprüche gegen das Land erhoben werden. Hierzu gehören beispielsweise auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Fahrzeugen der Justizbehörden.

Sie wirkt zudem in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit. Sie bereitet die Entscheidung über die Auslieferung vor und führt die bewilligte Auslieferung durch. Im Hinblick auf die zunehmend an Bedeutung gewinnende internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung arbeiten die Generalstaatsanwaltschaften mit internationalen Organisationen, insbesondere im Bereich der Europäischen Union zusammen.

In berufsrechtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater ist die Generalstaatsanwaltschaft Strafverfolgungsbehörde. Vor den Berufsgerichten nimmt sie die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.

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