Zuschüsse bei Dorferneuerung ab Januar 2018

Gemeinderat

In den Ortskernen der Stadtteile Tauberbischofsheims werden ab 1. Januar 2018 sowohl die Umnutzung leerstehender Bausubstanz zu Wohnraum, als auch Abbrüche nicht baufälliger Bausubstanz zur Schaffung von neuem Wohnraum oder zur sogenannten „grünordnerischen Freiflächengestaltung“ gefördert. Eine städtebauliche Entwurfsplanung zur Entwicklung von Quartieren oder einzelnen Grundstücken ist ebenfalls förderfähig. Der Gemeinderat beschloss dieses stadteigene Förderprogramm, um Anreize zur Erhaltung des Wohnwertes und zur Neubebauung in den Ortsteilen zu schaffen.

„Gerade in Zeiten des demografischen Wandels müssen wir versuchen, die gewachsenen Dorfstrukturen zu erhalten, einem Aussterben der Ortskerne zuvorzukommen und vor allem jungen Leuten das Wohnen in den Ortskernen schmackhaft zu machen“, so Bürgermeister Wolfgang Vockel. Die Maßnahme, die offiziell „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Dorferneuerung“ heißt, soll Impulse zur Reaktivierung der Ortskerne setzen und ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Förderbegünstigt sind die Grundstückseigentümer. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Dabei liegt der Fördersatz zwischen 20% und 50% je nach Maßnahme, maximal bei 30.000 €.
Interessenten können sich die Förderrichtlinie und das Antragsformular HIER herunterladen.
Haben Sie konkrete Fragen, oder möchten Sie einen Antrag auf Förderung stellen, so wenden Sie sich bitte entweder an Ihren Ortsvorsteher  oder an die Kämmerei der Stadt Tauberbischofsheim, Frau Barbara Kuhn unter der Telefonnummer 09341/803-50 oder per E-Mail an barbara.kuhn@tauberbischofsheim.de

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