Bürgermeisterwahl: Beantragung der Briefwahl noch bis 28. Juni

Am Sonntag, 30. Juni 2019 findet in der Kreisstadt die Bürgermeisterwahl statt. Die Tauberbischofsheimer Bürgerinnen und Bürger haben an diesem Tag zwischen 8 und 18 Uhr in den Wahllokalen die Möglichkeit, ihr Stadtoberhaupt zu wählen. In Baden-Württemberg wird der Bürgermeister auf 8 Jahre gewählt; es gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Bis Freitag, 28. Juni 2019, 18.00 Uhr können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen noch beim Bürgerbüro der Stadt Tauberbischofsheim schriftlich mittels Wahlbenachrichtigung, per Fax (09341/803-711) oder bis Donnerstag auf unseren Wahlseiten beantragt werden. Bei kurzfristiger Beantragung sollten die Unterlagen auf jeden Fall persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden. Dort besteht die Möglichkeit, direkt zu wählen und den Wahlbrief in eine dafür vorgesehene Wahlurne zu werfen. Das Bürgerbüro ist deshalb am 28. Juni bis 18.00 Uhr geöffnet. Es ist unbedingt notwendig, dass alle ausgefüllten Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, spätestens 18.00 Uhr bei der Stadt Tauberbischofsheim eingehen.
 
Im Falle einer Neuwahl, die am 14. Juli stattfinden wird, erhalten die Briefwähler, die bei der Antragstellung die Unterlagen bereits für beide Wahlen beantragt haben, diese automatisch zugeschickt. Allen weiteren Bürgerinnen und Bürgern ist die Beantragung ab Dienstag, 2. Juli persönlich oder online möglich.

Kontakt

Helga Hepp

Sachbearbeiterin Pressestelle

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 1021
Fax 09341 803 7000
Gebäude Rathaus
Raum R-025
Aufgaben

Pressestelle