Beantragung der Briefwahl noch bis 24. Mai

Noch bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr, können für die anstehende Kommunal- und Europawahl am 26. Mai Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro der Stadt Tauberbischofsheim beantragt werden. Senden Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post an die Stadtverwaltung Tauberbischofsheim zurück, sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 23. März, bei entfernter liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post aufgegeben werden. Die Briefwähler müssen in jedem Fall darauf achten, dass die ausgefüllten Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, spätestens 18 Uhr bei der Stadt Tauberbischofsheim eingehen.

Bei kurzfristiger Antragstellung ab Donnerstag, 23. Mai, wir dringend empfohlen, die Unterlagen persönlich im Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Klosterhof, zu beantragen. Am Samstag und am Wahlsonntag bis 15 Uhr kann nur dann Briefwahl beantragt werden, wenn der Wähler den Wahlraum aufgrund nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Für diese Fälle ist das Bürgerbüro am Samstag, 25. Mai, zwischen 11 und 12 Uhr unter Tel. 09341/803-11 erreichbar. Außerdem kann in dieser Zeit ein Ersatzwahlschein beantragt werden, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass ihm die Wahlunterlagen nicht zugegangen sind.
 
Allen Urnenwählern werden in der Woche der Wahl am 26. Mai die Stimmzettel für die drei Kommunalwahlen zur Verfügung stehen. Durch den Stimmzettelversand bleibt jedem Wähler genügend Zeit, sich auf seine Stimmabgabe vorzubereiten. Es ist nur aus diesem Grund nicht notwendig, eine Briefwahl zu beantragen.

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