Behördliche Informationen zum Coronavirus

Aktuelle Infos zu Corona vom Land Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona

Aktuell rechtskräftige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/


Das Bundesinfektionsschutzgesetz finden Sie hier.

Hier finden Sie einen Überblick zu den aktuellen Corona-Regeln 

Schnelltestangebote in Tauberbischofsheim

Angebote für Schnelltests in Tauberbischofsheim können Sie folgender Tabelle entnehmen: Schnellteststationen TBB (46 KB)

Anspruch auf einen kostenlosen Test haben folgende Personen ohne Symptome:

  • Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:

    Krankenhäuser
    Rehabilitationseinrichtungen
    voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
    voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    Einrichtungen für ambulante Operationen
    Dialysezentren
    ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    Tageskliniken
    Entbindungseinrichtungen
    Obdachlosenunterkünfte
    Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI

Für medizinisches Personal, das sich vor der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit testen lassen muss, besteht weiterhin der Anspruch auf Testung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.

Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.

Die genannten Personengruppen müssen eine „Selbstauskunft“ über ihre Anspruchsberechtigung abgeben.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Corona-Testverordnung des Bundes 
Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests des Bundesministeriums für Gesundheit

Information zur Corona-Impfung

Die aktuelle Nachfrage nach Coronavirus-Schutzimpfungen kann in den Regelstrukturen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gedeckt werden.

Impfungen in Arztpraxen und Apotheken

Für eine Impfung in einer Arztpraxis muss rechtzeitig Kontakt mit der Hausarztpraxis oder einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt aufgenommen werden, um einen Termin zu vereinbaren. Eine Impfung ist auch in Privatpraxen möglich.
Für die Terminvereinbarung ist es wichtig, dass der Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbart wird. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden. Wer keine Hausärztin oder keinen Hausarzt hat, kann bei der Arztpraxis in der Nähe nach Terminvereinbarung eine Impfung erhalten.
Vereinzelt bieten auch Apotheken Impfungen an. Eine Übersicht kann unter www.lak-bw.de abgerufen werden.

Information für Reiserückkehrer

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Einreise über die dann aktuelle Rechtslage:
Aktuelle Informationen für Reisende - Bundesgesundheitsministerium
 
Ansprechpartner im Ordnungsamt der Stadtverwaltung:
Frau Christine Müller: christine.mueller@tauberbischofsheim.de; Tel: 09341 803-35
Frau Susen Osmani: susen.osmani@tauberbischofsheim.de; Tel: 09341 803-10
Frau Angelika Mai: angelika.mai@tauberbischofsheim.de; Tel: 09341 803-927

Informationen zur Anerkennung von diagnostischen Tests

Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland:
http://www.rki.de/covid-19-tests.

Tagesaktuelle Informationen

Tagesaktuelle Informationen zur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten finden sich unter:
http://www.rki.de/risikogebiete.

Weitere Informationen

Einschätzung der aktuellen Lage in Baden-Württemberg: Informationen zu Coronavirus: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Einschätzung der aktuellen Lage in Deutschland: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html?nn=13490888                
Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html.

Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät: Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten. Die fortlaufend aktualisierten Informationen des Robert-Koch-Instituts zu dieser und weiteren Fragen sind unter folgendem Link zu finden: RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19

Was kann ich sonst noch tun?

Sozialkontakte minimieren. Besonders älteren Menschen wird empfohlen, seltener zum Einkaufen zu gehen.
Räume regelmäßig lüften.
Impfstatus gemäß Empfehlungen der Ständigen Impfkommission komplettieren (insbesondere Influenza und Pneumokokken)
Nicht zwingend notwendige Reisen, insbesondere in Risikogebiete, vermeiden.

Verhalten bei Infektionen oder Infektionsgefahr

Das Gesundheitsamt des Landratsamts Main-Tauber-Kreis meldet sich nicht mehr bei nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Personen sowie deren engen Kontaktpersonen. Dennoch unterliegen betroffene Bürgerinnen und Bürger den Pflichten der Absonderung (= Quarantäne/Isolation). Die CoronaVO-Absonderung finden Sie hier.

Weitere Informationsmöglichkeiten

Viele Fragen zum Coronavirus beantwortet unser automatisches Frage- und Antwortsystem, das Chatbot Corey

Telefon-Hotline

Des Weiteren können sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu Corona montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0711 / 904-39555 an eine eigens eingerichtete Hotline des Landes Baden-Württemberg wenden. Dieses Angebot steht montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr auch in vier Fremdsprachen (Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch) unter 0711 / 410 11160 zur Verfügung.

Coronavirus-Hotline für gehörlose Menschen

Auch für gehörlose Menschen erreichbar ist die Coronavirus-Hotline des Regierungspräsidiums Stuttgart, die vom Landesgesundheitsamt fachlich unterstützt wird. Ratsuchenden gehörlosen Menschen steht die Hotline montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr als Video-Chat zur Verfügung.

Coronavirus-Hotline für gehörlose Menschen 

Kontakt

Frau Angelika Mai

Mitarbeiterin Ordnungsamt 

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 927
Gebäude Klosterhof
Raum K-114
Aufgaben

Ordnungsamt