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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Teilnahme beantragen

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden.

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragsungsweges minimiert werden.

Daher brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass Sie an einer Belehrung über dieses Risiko teilgenommen haben.

Das gleicht gilt, wenn Sie

  • sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder
  • sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.

Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Vereinfachte Belehrung

Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen reicht es, wenn sie das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen lesen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Gesundheitsamt

Gesundheitsamt ist,

  • wenn Sie in Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
  • ansonsten: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie kommen bei Ihrer Arbeit beispielsweise mit folgenden Lebensmitteln in Berührung :
    • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
    • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
    • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
    • Eiprodukte
    • Säuglings- und Kleinkindernahrung
    • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
    • Backwaren
    • Feinkost-, Rohkost,- und Kartoffelsalate
    • Sprossen und Keimlinge
      In Berührung kommen bedeutet direkter Kontakt mit der Hand oder Kontakt über Gegenstände wie z.B. Geschirr oder Besteck.
  • oder Sie sind in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig.

Verfahrensablauf

Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren.

Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme.

Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat.

Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, vor allem darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen verboten ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein.

Fristen

Keine.

Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

gültiger Ausweis mit BIld, z.B. Reisepass oder Personalausweis

Kosten

Die Teilnahmegebühr beträgt derzeit im Main-Tauber-Kreis 38,- Euro.

Hinweise

 

Keine.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 22. Juli 2022 durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000