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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Grundbucheinsichtstelle

Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde das (kommunale) Grundbuchamt Tauberbischofsheim zum 02. Juli 2012 aufgehoben.

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher des Gemeindebezirks (Bezirk des örtlichen Grundbuchamts) zu gewährleisten und weiterhin beglaubigte oder unbeglaubigte Grundbuchausdrucke auszufertigen, wurde eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

Zentrale Aufgaben der Grundbucheinsichtsstelle sind die
· Gewährung von Einsicht ins Grundbuch bei berechtigtem Interesse, hierunter sind auch
Auskünfte über den Grundbuchinhalt zu fassen und
· die Erteilung von Ausdrucken aus dem Grundbuch bei berechtigtem Interesse.

Bei berechtigtem Interesse wird Einsicht in alle Grundbücher des Gemeindebezirks gewährt, die beim örtlich zuständigen Grundbuchamt, also dem grundbuchführenden Amtsgericht, geführt werden.

Grundbucheinsichtsstellen sind nicht berechtigt, einen Grundbuchausdruck elektronisch zu übermitteln.

Anfallenden Kosten:
• einfache/unbeglaubigte Abschrift/Kopie oder Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 10,00
• beglaubigte Abschrift/Kopie oder amtlicher Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 20,00

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses.

Verfahrensablauf

Die Einsichtnahme sowie die Erteilung eines einfachen oder amtlichen Grundbuchausdruckes muss bei der Grundbucheinsichtstelle schriftlich beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die Einsichtnahme sowie die Erteilung eines einfachen oder amtlichen Grundbuchausdruckes muss bei der Grundbucheinsichtstelle schriftlich beantragt werden.

Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Wenn diese Person im Grundbuch nicht als Eigentümerin oder Eigentümer damit antragsberechtigt ist, müssen Sie diese bevollmächtigen. Eine Vollmacht können Sie für diesen Einzelfall oder allgemein als Vorsorgevollmacht erteilen.

Zusammengefasst:
• Personalausweis oder Reisepass
• wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
• wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000