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Dienstleistungen

Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie in unserer Stadtverwaltung  oder direkt online erledigen können: Von den zuständigen Unterlagen bis hin zum richtigen Ansprechpartner.

Leistungen

Baurechtliches Abbruchverfahren

Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, kommt beim Abbruch ein Kenntnisgabeverfahren in Betracht.

 

Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
•Anlagen, die verfahrensfrei erstellt werden durften.
•freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3.
•sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 m.

 

Das Formular "Abbruch baulicher Anlagen" steht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.

 

Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.

Verfahrensablauf

kommt noch

Erforderliche Unterlagen

kommt noch

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000